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BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
WBO § 17 Abs. 1, 3, § 21 Abs. 2, § 22
Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit; Sondergenehmigung; fliegerärztliche Sondergenehmigung; Beurteilungsspielraum. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (stRspr.: vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -).Bei der fliegerärztlichen Sondergenehmigung wird über die körperliche Tauglichkeit für die Ausbildung und Verwendung als Luftfahrzeugführer und damit über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit (WFV) entschieden, die nach den Regelungen der ZDv 46/6 eine zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges ist; ihr Fehlen schließt den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine solche militärische Verwendung des Soldaten aus (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 57.74 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00, 33.00).
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (stRspr.: vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -). - BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Bei der fliegerärztlichen Sondergenehmigung wird über die körperliche Tauglichkeit für die Ausbildung und Verwendung als Luftfahrzeugführer und damit über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit (WFV) entschieden, die nach den Regelungen der ZDv 46/6 eine zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges ist; ihr Fehlen schließt den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine solche militärische Verwendung des Soldaten aus (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 57.74 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00, 33.00).
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01
Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03). - BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03). - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94
Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03). - BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 37.03
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines Soldaten im Flugberatungsdienst - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 -, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 67.99, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 37.03). - BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00
Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Bei der fliegerärztlichen Sondergenehmigung wird über die körperliche Tauglichkeit für die Ausbildung und Verwendung als Luftfahrzeugführer und damit über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit (WFV) entschieden, die nach den Regelungen der ZDv 46/6 eine zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges ist; ihr Fehlen schließt den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine solche militärische Verwendung des Soldaten aus (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 57.74 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00, 33.00). - BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 51.98
Antrag auf Beibehaltung eines Wohnortes aus familiären Gründen - Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (stRspr.: vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -).
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Den Maßnahmecharakter und die isolierte Anfechtbarkeit des Ergebnisses einer ärztlichen Begutachtung - neben der davon unberührten Möglichkeit einer inzidenten Überprüfung - hat der Senat bisher lediglich hinsichtlich der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit bejaht (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 57.74 - BVerwGE 46, 356, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 54.78 - BVerwGE 63, 190 und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55 = NZWehrr 2004, 259).Die Begründung stützt sich wesentlich darauf, dass die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit nach den Regelungen der ZDv 46/6 eine zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeugs darstelle; ihr Fehlen schließe den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine solche militärische Verwendung des Soldaten aus (Beschluss vom 14. Juli 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 42.21
Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen …
Den Maßnahmecharakter und die isolierte Anfechtbarkeit des Ergebnisses einer ärztlichen Begutachtung - neben der davon unberührten Möglichkeit einer inzidenten Überprüfung - hat der Senat bisher lediglich hinsichtlich der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit eines Luftfahrzeugführers bejaht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - BVerwGE 46, 356, vom 7. Februar 1979 - 1 WB 54.78 - BVerwGE 63, 190 und vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55).(1) Nach dieser Rechtsprechung ist die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit von Luftfahrzeugführern zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeugs; ihr Fehlen schließt den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine entsprechende militärische Verwendung des Soldaten aus (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55 S. 49).
- VG Köln, 08.12.2021 - 3 K 239/19 vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4/04 -, juris.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4/04 -, juris, Rn. 6.
- BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis
Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist § 6 Satz 1 SG, wonach jeder Soldat einen Anspruch auf Bescheidung seiner Anträge und Rechtsbehelfe nach Recht und Gesetz hat (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55), in Verbindung mit § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 WBO. - BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung
Auch die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer fliegerärztlichen Sondergenehmigung kann isoliert angefochten werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55 S. 49). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 58.04
Eignung; Laufbahn; Offizier des Truppendienstes; Gesundheit; militärärztliche …
Der Senat kann insoweit nur prüfen, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - , vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 4.04 -jeweils m.w.N.).